Informationen zu Ihrer Miet-Rechtsschutz-Versicherung

 

Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Streitigkeiten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutz Bedingungen (RBM). Auch die Kosten für den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen. Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe je Versicherungsfall zu zahlen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die RBM und die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den Ihr Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind, versichert sein. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen, auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.

Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten bis zu einer max. Höhe von 20.000,- € (Deckungssumme).
Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.

2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen. Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes (einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen). Eine Zweitwohnung oder eine dazu gemietete Garage sind gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar. Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.

3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Dieser wird der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG vom Mieterverein gemeldet. Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Waren Sie schon über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.

4. Ist Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beim Tod eines Mitglieds. An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Hausstand bestanden hat. Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.

5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat. 

6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind Sie verpflichtet, sich – auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an Ihren Mieterverein zu wenden (Obliegenheit). Ihr Mieterverein hat somit die Möglichkeit, durch Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem Versicherer abzustimmen. Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.

7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht. Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert eines Vergleichs).

8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung oder Vertragsstrafenversprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart
worden sind.

9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungsgebühr gem. § 2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage). Werden mehrere Mieter/Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r Lebenspartner/in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat oder ebenfalls Mitglied im Mieterverein ist.

Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Versicherer ist die:
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
TEL: 0221 / 376 38-0

Gegenstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rechtsschutzversicherung.  Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Anschrift:  Graurheindorfer  Straße 108, 53117 Bonn bzw. Postfach 12 53, 53002 Bonn.

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wenn private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außergerichtliche Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen.

Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt:

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800/ 3696000 Fax: 0800/ 3699000
Anschrift: Versicherungsombudsmann  e. V., Leipziger  Straße 121, 10117 Berlin

Unabhängig von  der Inanspruchnahme  des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Erläuterung und die Wiedergabe der Versicherungsbedingungen auf diesem Merkblatt nicht vollständig und die Wortwahl mit dem Vertragstext nicht identisch sein kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Die Rechtsschutz Bedingungen der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG können Sie hier Downloaden:

PDF Rechtsschutz Bedingungen der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG

PDF Informationen zur Miet-Rechtsschutz-Versicherung

PDF Informationsblatt zur Datenverarbeitung gem. Art. 14-DS-GVO

 

Informationen zur Datenverarbeitung gem. Art. 14 DS-G

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Wir
nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (insbesondere EUDatenschutzgrundverordnung,
BDSG, TMG). Sollten Sie nicht bereits schon von Ihrem Mieterverein
über die Datenverarbeitung durch uns aufgeklärt worden sein, geben wir Ihnen mit diesem Informationsblatt einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.


1. Verantwortliche Stelle

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich gerne jederzeit an uns oder unseren Datenschutzbeauftragten
wenden. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.a. Anschrift oder
per E-Mail unter: datenschutz@dmb-rechtsschutz.de.

2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Sie als natürliche
Person identifizierbar zu machen. Darunter fallen Informationen wie z. B. Ihr Name, Adresse, Postanschrift,
Mitgliedsnummer, Policennummer oder Ähnliches.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erbringung von Versicherungs-
Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der mit den Mietervereinen zu Ihren Gunsten abgeschlossenen
Gruppenversicherungsverträge (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO).


4. Kategorien der personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten wie z. B. Kontaktinformationen (Name, E-Mail-Adresse,
Post-anschrift, Telefonnummer etc.), Stammdateninformationen (Geburtsdatum, Beginn und Ende des
Versicherungsschutzes, Bankdaten etc.) sowie Informationen, die für den Versicherungsfall relevant
sein könnten.

5. Herkunft der personenbezogenen Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden uns eingangs von Ihrem Mieterverein übermittelt. Im Laufe
des Versicherungsverhältnisses kann es vorkommen, dass Sie uns direkt personenbezogene Daten
zukommen lassen.


6. Datenübermittlung an Dritte und Kategorien von Empfängern

Wir übermitteln personenbezogene Daten nur dann an Dritte, wenn die Weitergabe zur Durchführung
des Versicherungsverhältnisses erforderlich ist, es aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen notwendig
ist oder wenn Sie dazu eindeutig einwilligen. Eine weitergehende Übermittlung Ihrer Daten an
Dritte etwa zu Zwecken der Werbung erfolgt nicht.
Im Interesse der Versicherungsnehmer und Versicherten achten wir stets auf einen Ausgleich der vorliegenden
Risiken. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, geben wir in vielen Fällen einen Teil
der Risiken an Rückversicherer ab. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild vom Risiko oder
den Versicherungsfall machen kann, kann es vorkommen, dass wir Informationen zum Risiko und Versicherungsfall
vorlegen müssen. Ihre personenbezogenen Daten werden für den zuvor beschriebenen
Zweck – soweit möglich – anonymisiert bzw. pseudonymisiert.
Um Ihren etwaigen Schadensfall besser bearbeiten zu können und um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, um Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder um
eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherungsnehmers aufzuklären, kann es erforderlich
sein, dass wir andere Versicherungen um Auskunft bitten. Soweit erforderlich, werden dabei
Daten der betroffenen Person weitergegeben.
Es ist nicht beabsichtigt Ihre personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder
einer internationalen Organisation (völkerrechtliche Organisation) zu übermitteln.

7. Dauer der Datenspeicherung
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Ihre
personenbezogenen Daten werden daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der zuvor genannten
Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen Speicherfristen gebieten,
gespeichert. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die
entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

8. Ihre Rechte
Jede betroffene Person hat gegenüber uns die nachfolgenden Rechte:
a) Die betroffene Person hat das Recht nach Art. 15 DSG-VO Auskunft über die von uns
verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.
b) Die betroffene Person hat das Recht nach Art. 16 DS-GVO auf Berichtigung von unzutreffenden
Informationen.
c) Die betroffene Person hat das Recht nach Art. 17 DS-GVO, die sie betreffenden personenbezogenen
Daten unverzüglich löschen zu lassen, wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist oder
der Zweck für die Verarbeitung oder Erfassung nicht mehr besteht.
d) Die betroffene Person hat das Recht nach Art. 18 DS-GVO, die Aussetzung der Verarbeitung
zu verlangen, falls die Verarbeitung rechtswidrig oder unangemessen ist.
e) Die betroffene Person hat das Recht nach Art. 20 DS-GVO, die sie betreffenden personenbezogenen
Daten zu erhalten und an eine Dritte Partei zu übersenden.
f) Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den
Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort
des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.